Es ist viel liegen geblieben in der bundesweiten Hochschulpolitik der letzten vier Jahren. Das lag zum einen an einer müden Koalition aus Union und SPD, die ambitionslos das Land verwaltete, zum anderen auch an Bundesbildungsministerin Anja Karliczek selbst, die in vier Jahren kein Interesse und keine Visionen für das Ressort entwickeln konnte, das sie so überraschend übernahm. Das Resultat: Es gibt jetzt umso mehr zu tun!


BAföG wieder zum Bildungsaufstiegsgesetz Nummer eins machen!

Das BAföG war einst das Bildungsaufstiegsgesetz Nummer eins. Seinen alten Glanz hat es im 50. Jahr seines Bestehens aber längst verloren. Jedes Jahr meldet das Statistische Bundesamt einen Rückgang bei den BAföG-Empfängern. Das liegt nicht daran, dass alle Studierenden wohlhabende Eltern haben, sondern an Bemessungsgrenzen, die fernab der Realität liegen.

Die meisten Eltern verdienen für den Lebensunterhalt der studierenden Kinder zu wenig, aber für den BAföG-Anspruch zu viel. Schon bei einem Brutto-Einkommen von über 2.000 Euro monatlich pro Elternteil ist der BAföG-Anspruch dahin. Sogar das Azubi-Gehalt des Bruders, der noch zu Hause wohnt, kann den BAföG-Anspruch schmälern. Da hilft es wenig, dass die Koalition den Höchstfördersatz als kleinen Inflationsausgleich erhöht hat. Vielleicht war dies auch nur der Versuch, die BAföG-Mittel irgendwie unters Volk zu bringen. Denn Bildungsministerin Karliczek musste jedes Jahr mehrere Hundertmillionen Euro nicht verausgabte BAföG-Mittel an ihren Finanzminister Olaf Scholz „zurücküberweisen“. Das Geld ist da – der Verteilungsmechanismus ist das Problem

Letztlich ist auch schon die Konstruktion des BAföG reformbedürftig. Denn Studierende sind eigenständige Persönlichkeiten und keine Anhängsel der elterlichen Bedarfsgemeinschaft. Die Bildungschancen junger Menschen dürfen nicht von der Unterstützungskraft und auch nicht vom Unterstützungswillen der Eltern abhängen. Deshalb muss die Studienfinanzierung elternunabhängig erfolgen. Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir dazu schon 2019 einen Vorschlag vorgelegt, der aus aktuellen Haushaltsmitteln finanzierbar gewesen wäre. Unser Baukasten-BAföG besteht aus einem rückzahlungsfreien Vollzuschuss in Höhe von 200 Euro, der das Kindergeld ersetzt und den Studierenden direkt zufließt, und aus einem BAföG-Zuschuss in Höhe von ebenfalls 200 Euro für diejenigen, die neben dem Studium z. B. ein Ehrenamt oder einen Nebenjob ausüben. Der dritte Baustein ist ein zinsloses Darlehen von bis zu 1000 Euro im Monat, das erst nach dem Studienabschluss einkommensabhängig zurückgezahlt werden muss. Mit realistischen Haushaltsmitteln wäre es so möglich, jeder und jedem eine praktikable Finanzierung des Studiums zu eröffnen.

Finanzielle Freiheit für beste Lehre und Forschung

Doch nicht nur bei der Studienfinanzierung wurden notwendige Reformen in den letzten vier Jahren aufgeschoben. Auch die Mittelzuweisungen und das Kapazitätsrecht stammen aus längst vergangenen Jahrzehnten. Den Anforderungen von Heterogenität in der Studierendenschaft, digitaler Lehre und dem Ausbau von Lehrangeboten für das lebenslange Lernen können die Hochschulen mit einem Kapazitätsrecht aus den 1970er-Jahren nicht nachkommen. Die nächste Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern und Hochschulen ein Reformkonzept erarbeiten. Neben der Personal- muss auch die Mittelzuweisung den Ansprüchen des 21. Jahrhunderts gerecht werden.

Wir brauchen eine Nachfolgevereinbarung des Zukunftsvertrages Studium und Lehre, die stärker Qualität statt Quantität als Kriterium anlegt.

Die Betreuungsrelation, der Aufbau und Etablierung innovativer, digitaler Lehrkonzepte und Bildungsplattformen, die Unterstützung internationaler Studienerfahrung und die Teilnahme an europäischen Hochschulnetzwerken, die Entwicklung und Etablierung von wissenschaftlichen Weiterbildungsangeboten im Rahmen des lebenslangen Lernens, die Öffnung der Hochschulen für Studierende in Teilzeit und weitere neue Zielgruppen, ein geringer Anteil von Studienabbrüchen, die Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung, der Transfer akademischer Erkenntnisse in praktische Innovationen durch die Förderung studentischer Unternehmensgründungen – all das sind bessere Kriterien für die Mittelzuweisung als die bloße Anzahl an Studierenden.

Hochschule fürs Leben

Eine sich rapide verändernde Gesellschaft braucht ein Bildungssystem, das in jeder Lebensphase Möglichkeiten für persönliche Weiterentwicklung bietet. Ersti-Vorlesungen sind schon lange kein exklusiver Ort mehr für 18-jährige Abiturienten. Für viele Menschen kommt ein Studium erst in einer späteren Lebensphase infrage. Bisher wird es diesen Menschen in Deutschland sehr schwer gemacht. Mit unserem Konzept eines Midlife-BAföG haben wir Freie Demokraten einen Vorschlag präsentiert, wie finanzielle Hürden einer Weiterbildung beseitigt werden können. 

Durch familiäre und berufliche Verpflichtungen ist ein normaler Studi-Alltag für viele ältere Studierende schlicht nicht möglich. In der Corona-Krise haben viele Hochschulen eine enorme Kreativität und Innovationskraft bewiesen. Der Digitalisierungsschub darf nach der Krise nicht einfach verpuffen. Wir sollten nach Corona nicht in die Lehre von 2019 zurückfallen. Digitale Lehrangebote haben das Potenzial, den Zugang zum Studium berufs- und familienbegleitend niedrigschwelliger zu gestalten. Das Potenzial sollten wir im Sinne hybrider Studienformate nutzen, ohne den hohen Wert physisch präsenter Lehreinheiten zu vernachlässigen. Die Idee einer European Digital University könnte sogar allen Europäerinnen und Europäern einen direkten Zugang zur besten Lehre ermöglichen – unabhängig vom Wohnort, von finanziellen Möglichkeiten oder eingeschränkter Mobilität. So sind der Kurs der Physik-Professorin aus Madrid und der Philosophie-Kurs aus Paris auf dem eigenen Tablet bald schon für jeden greifbar.

Wie es ist, darf es nicht bleiben

Ob beim BAföG, der Hochschulfinanzierung oder der akademischen Weiterbildung – in den letzten vier Jahren wurden in der Hochschulpolitik viele notwendige Reformen aufgeschoben. Es ist höchste Zeit, dass eine neue Regierung der Stillstandspolitik der GroKo ein Ende bereitet. Das BAföG wurde 1971 übrigens von einer sozialliberalen Koalition eingeführt. 50 Jahre später könnten es jetzt wieder die Liberalen sein, die es erneut zum Bildungsaufstiegsgesetz Nummer eins machen.